
Praktische Hundeausbildung Kt. Zürich
vgl. § 13 Hundeverordnung des Kantons Zürich
Die praktische Hundeausbildung gilt für alle Hunde, die neu angeschafft werden oder die neu in den Kanton Zürich zuziehen und jünger als zehn Jahre sind. Sie muss frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnen und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Sie gilt für alle Hunde vereinheitlicht und muss gem. Veterinäramt aus mindestens 6 Lektionen à einer Stunde bestehen. Die Lernziele wurden vom Veterinäramt des Kanton Zürich festgelegt, sind in der Bestätigung abgebildet und dienen als Lernerfolgskontrolle (vgl. § 13 Hundeverordnung des Kantons Zürich).
Die praktische Hundeausbildung besteht aus 7x 60 Minuten Gruppenlektion (inkl. einer “Reservelektion”, da nur 6 Lektionen gesetzlich vorgeschrieben sind). Es handelt sich um eine gemischte Gruppe unterschiedlicher Hunde unterschiedlichen Alters. Bei uns sind die Kurse klein gehalten und bestehen aus maximal 6 Mensch-Hund-Teams.
Die Lektionen des Kurses bauen aufeinander auf. Es kann daher der Kurs nur als Ganzes gebucht werden. Verpasste Lektionen können nicht vor- oder nachgeholt werden. Wir verweisen auf unsere AGB's.
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Die Lektionen des Kurses bauen aufeinander auf. Es kann daher der Kurs nur als Ganzes gebucht werden. Verpasste Lektionen können nicht vor- oder nachgeholt werden. Wir verweisen auf unsere AGB's.